Allgemeine Geschäftsbedingungen
LimoEvent

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Stretchlimousinen und anderen Mietfahrzeugen sowie für sonstige Nebenleistungen. Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personenbeförderung kommt nur dann zustande, wenn er vom Vermieter schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn er von LimoEvent schriftlich oder telefonisch bestätigt wird.

§ 2 Preise

Es gelten die im Angebot von LimoEvent schriftlich übermittelten Preise. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüber hinausgehende Zeit werden die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Fahrpreis setzt sich somit zusammen aus einem Mietpreis je Stunde bzw. Angebotspreis zzgl. einer individuellen An- und Abfahrtspauschale von 0,50 €/Km.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Buchungen und Anmeldungen können sowohl telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Im Falle telefonischer Buchungen oder Buchungen per E-Mail kommt der Vertrag zustande, wenn eine von LimoEvent übersandte Buchungsbestätigung dem Kunden zugeht. Bis zum Eingang einer schriftlichen Angebotsbestätigung seitens des Kunden kann das Fahrzeug anderweitig zur Verfügung gestellt werden, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche herleiten kann. Kurzfristig eingehende Aufträge werden unter sorgfältiger Berücksichtigung der Zeitverhältnisse erledigt. Dabei kann es auch zum Einsatz eines Kooperationspartners kommen. Durch Verkehrstaus verursachte Terminprobleme und deren Folgen bleiben gegenüber LimoEvent anspruchslos.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung unmittelbar nach Vertragsabschluss. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu 100 % zu begleichen.

Sollte eine Zahlung nicht termingerecht erfolgen, ist LimoEvent berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz berechnet sich, wie im § 6 dargestellt. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag auch ohne Vorlage eines wichtigen Grundes zurückzutreten. In diesem Fall hat er gegenüber LimoEvent den im § 6 geregelten Ersatz zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet LimoEvent den Kunden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und für jede Mahnung € 10,00 Mahngebühr.

§ 5 Änderung der vereinbarten Leistung

Wünscht der Kunde die Änderung der Abholadresse, hat der Kunde LimoEvent die Mehraufwendungen zu ersetzen. Mehraufwendungen werden durch eine angemessene Preiserhöhung ausgeglichen. LimoEvent ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird z. B. durch nicht zumutbare Wetterbedingungen durch Schneefall, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt.

§ 6 Vertragsstornierung

Sollte LimoEvent wegen Nichtzahlung des Fahrpreises gemäß § 4 vom Vertrag zurücktreten, der Kunde von seinem freien jederzeitigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder der Vertrag aus anderen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Durch- führung kommen, so hat der Kunde an LimoEvent pauschalierten Ersatz für die bis dahin getätigten Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu leisten. Dies bedeutet im Einzelnen bei Nichtdurchführung des Vertrages bzw. Rücktritt:

a) bis 30 Tage vor Fahrantritt – 40 % des Fahrpreises,

b) bis 14 Tage vor Fahrantritt – 80 % des Fahrpreises und

c) bis 7 Tage vor Fahrantritt – 100 % des Fahrpreises.

Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche dagegen nur wenn sie von LimoEvent schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtzeitigkeit von Stornierungen ist der Zugang bei LimoEvent maßgeblich.

§ 7 Vermittlung an Fremdfirmen

Bei Vermittlung von Aufträgen an Fremdfirmen sind grundsätzlich der Kunde und die ausführende Vermietungsfirma Vertragspartner. LimoEvent ist in diesem Fall aus-schließlich als Kontaktvermittler tätig.

§ 8 Verzögerungen/Verlängerungen der Mietzeit

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Ver- zögerungen beruhen auf dem Verschulden von LimoEvent. Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind möglich sofern C & T LimoEvent zustimmt.

§ 9 Beförderung

Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist C & T LimoEvent oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, ein- schließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen, berechnet. Vorgenanntes gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen oder übermäßigen Verschmutzungen.

§ 10 Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von Tieren ist nur bei vorheriger Vereinbarung gestattet. LimoEvent kann für die Mitnahme einen erhöhten Fahrpreis verlangen.

§ 11 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen. Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.

§ 12 Haftung

Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von LimoEvent zurückzuführen. Sollte eine Fahrt bei Fahrzeugausfall nicht durchgeführt werden können, so erhält der Kunde einen Gutschein in Höhe des vereinbarten Mietpreises. Dieser Gutschein ist 3 Jahre gültig und kann vom Kunden während dieser Zeit zu einem Ausweichtermin eingelöst werden. Eine Rückerstattung des Mietpreises bei Fahrzeugausfall ist ausgeschlossen.

§ 13 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Seiten ist das Amtsgericht Weimar.

§ 14 Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.

Nachdruck, Nachahmung und Vervielfältigung auch auszugsweise ist nicht gestattet.

Stand: 01.01.2021p>

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